Zimmerreservierung
Bei einer Reservierung von bis zu 4 Zimmern ist eine kostenfreie Stornierung bis um 18 Uhr am Vortag der Anreise möglich.
Bei einer Reservierung von 5 Zimmern und mehr…
bis zu 8 Wochen vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei,
bis zu 6 Wochen vor Anreise berechnen wir 30 % des vereinbarten Zimmerpreises,
bis zu 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 50 % des vereinbarten Zimmerpreises,
ab 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 80 % des vereinbarten Zimmerpreises,
… falls wir das Hotelzimmer nicht anderweitig vermieten können.
Bei nichtanreisenden Gästen ohne Benachrichtigung des Hotels berechnen wir 100 %.
Wenn uns keine oder unvollständige Angaben des Übernachtungsgastes vorliegen, so berechnen wir anfallenden Stornierungs- bzw. No-Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners.
Zu Großveranstaltungen
Betrifft Zimmerreservierungen zu ausgewählten Terminen am Hockenheimring, Großkonzerte und Rennveranstaltungen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie selbst für eventuelle Umbuchungen aufgrund von Terminverschiebungen Sorge tragen, und Sie bitten, uns umgehend zu benachrichtigen, wenn wir Ihre Reservierung ändern sollen. Wir können allerdings nicht garantieren, dass wir zu dem neu angefragten Termin die entsprechenden Kapazitäten dann zur Verfügung haben.
Bis 45 Tage vor Anreise ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Danach berechnen wir im Falle einer Stornierung je Zimmer…
…bis 31 Tage vor Termin 50 % des vereinbarten Zimmerpreises,
bis 21 Tage vor Termin 80 % des vereinbarten Zimmerpreises,
weniger als 14 Tage vor Termin 100 % des vereinbarten Zimmerpreises.
Tagungen
Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des SeeHotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des SeeHotels.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des SeeHotels an den Veranstalter zustande, diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Gast/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das SeeHotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das SeeHotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.
Datenspeicherung/Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle Personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das SeeHotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des SeeHotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen an Dritte. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u. ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
3. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste im Rahmen der Absprache.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes, entsprechend anzupassen. Die Preise sind weder provisions- noch kommissionsfähig, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart.
5. Rechnungen des SeeHotels sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt 30 Tage nach Fälligkeit eine Mahngebühr von € 5 sowie Zinsen in Höhe von 10 % vom erbrachten Umsatz zu erheben. Nach weiteren 30 Tagen erhöht sich die Umsatzsumme, inklusive der bereits erhöhten 10 %, um weitere 10 %.
6. Das SeeHotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Auf Auslagen wird ein Provisionsausgleich, auf Fremdleistungen die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben. Bei Vereinbarung einer Rechnungslegung muss vorher eine garantierte Kostenübernahme für die aufgeführten Leistungen des Hotels vorliegen. Die Zahlungen sind stets sofort fällig.
8. Akzeptiert werden EC-Cash Karten, Barzahlung und Überweisung. In Ausnahme und nur mit vorheriger Zustimmung des SeeHotels Kreditkarten bis zur jeweiligen Deckungssumme. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden 3 % Aufschlag berechnet. Das Hotel ist berechtigt, Devisen und andere Kredit- bzw. Geldkarten zurückzuweisen.
Berechnungsgrundlagen der Tagungsleistungen/Organisation
1. Berechnungsgrundlage für die gebuchte Verpflegung ist die Teilnehmerzahl, die uns 2 Wochen vor Veranstaltung bekannt ist. Bei Abweichungen der ursprünglich angefragten Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das SeeHotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
2. Bei nicht wahrgenommenen Tischreservierungen berechnen wir den vereinbarten Menüpreis entsprechend der vollen Teilnehmerzahl – bei einer a la carte Reservierung den zu erwartenden Mindestumsatz von € 75 pro Gast.
3. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des SeeHotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das SeeHotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigung an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom SeeHotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung nicht zu vertreten hat.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen des SeeHotels. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das SeeHotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das SeeHotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an den Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteil-nehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das SeeHotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Sonstiges
1. Das Seehotel kann nicht garantieren, dass keine weiteren Veranstaltungen von branchengleichen Firmen im Haus sind
2. Lautstarke teambuildende Maßnahmen sind in den Tagungsräumen nur nach Vereinbarung möglich. Aus Rücksichtnahme gegenüber den anwesenden Hotelgästen ist die Lautstärke ab 23 Uhr deutlich zu reduzieren, sowie Türen und Fenster der Veranstaltungsräume geschlossen zu halten.
3. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Tagungsabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Rücktritt des SeeHotel Ketsch
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom SeeHotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das SeeHotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
a) höhere Gewalt oder andere vom SeeHotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
c) das SeeHotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisations-Bereich des Hotels zuzurechnen ist.
d) ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
3. Zeitungsanzeigen sowie sonstige Maßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen, die einen Bezug zum SeeHotel aufweisen, bedürfen der grundsätzlichen vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
4. Das SeeHotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des SeeHotels.
Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung): Eine Stornierung oder Reduzierung muss immer schriftlich erfolgen.
Sollte der Veranstalter gezwungen sein, die Veranstaltung abzusagen, so ist dies
a.) Bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei möglich
b.) Bei bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungstermin berechnen wir den Minimalverlust der Brutto-Raummiete und 30 % der gebuchten Tagungspauschalen und der zusätzlich vereinbarten F&B Leistungen
c.) Bei bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin berechnen wir den Minimalverlust der Brutto-Raummiete und 50 % der gebuchten Tagungspauschalen und der zusätzlich vereinbarten F&B Leistungen
d.) Bei bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungstermin berechnen wir den Minimalverlust der Brutto-Raummiete und 80 % der gebuchten Tagungspauschalen und der zusätzlich vereinbarten F&B Leistungen
e.) Bei 7 Tagen und weniger Tagen vor Veranstaltungstermin berechnen wir den Minimalverlust der Brutto-Raummiete und 95 % der gebuchten Tagungspauschalen und der zusätzlich vereinbarten F&B Leistungen
Hotelzimmer Gruppenreservierung/Veranstaltungen
a.) Bis zu 8 Wochen vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei
b.) Bis zu 6 Wochen vor Anreise berechnen wir 30 % des vereinbarten Zimmerpreises,
c.) Bis zu 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 50 % desvereinbarten Zimmerpreises,
d.) Ab 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 80 % des vereinbarten Zimmerpreises,
…falls wir das Hotelzimmer nicht anderweitig vermieten können.
Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis
Wenn uns keine oder unvollständigen Angaben des Übernachtungsgastes vorliegen, so berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No-Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners.
Versäumt es ein Seminarteilnehmer gebührenpflichtige Leistungen, wie z.B. Minibar, Telefon usw. zu begleichen, werdend diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderung oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des SeeHotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des SeeHotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des SeeHotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 2024
Bankette
Besondere Feste bedürfen einer individuellen und persönlichen Planung und setzen ebenfalls besondere Regeln voraus, die wir im Folgenden zusammengefasst haben.
1. Allen im Rahmen von Hochzeitsveranstaltungen gegebenen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden liegen ausschließlich die von uns verwendeten „Festen Regeln für Ihr Fest“ zugrunde und sind stets Gegenstand des konkret geschlossenen Einzelvertrages. Diese sind unserem Vertragspartner spätestens mit Zugang des Bestätigungsschreibens (als Beilage oder rückseitiger Abdruck) bekannt gemacht worden. Abweichende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Vertragspartners haben für uns keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
2. Der Geltungsbereich beinhaltet die Überlassung des Veranstaltungsraums Salon zur Durchführung Ihres Events sowie aller, mit dieser zusammenhängenden, Leistungen und Lieferungen. Entsprechend bei zur Verfügungsstellung sonstiger Räume, Wand- und anderer Flächen sowie Außer–Haus–Veranstaltungen.
3. Ab einer Personenanzahl von 50 Erwachsenen berechnet das SeeHotel keine zusätzliche Raummiete für den Veranstaltungsraum. Bei Unterschreitung dieser Mindestpersonenzahl berechnet das SeeHotel ggf. eine zusätzliche Raummiete von € 1.000. Das SeeHotel berechnet einen Set-Up-Preis für den Auf- und Abbau des Veranstaltungsraums ab € 250. Der zeitliche Aufwand für die Dekoration des Raums, das Bestücken der Tische mit Tischkarten, etc. wird als zusätzliche Serviceleistung mit € 40 pro Mitarbeiter und angefangene Stunde berechnet. Für die Nutzung des Außenbereichs wird eine Gebühr ab € 200 berechnet. Für freie Trauungen im SeeHotel gelten separate Regelungen, die mit der Bankettabteilung abzustimmen sind.
4. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen und Flächen ist nicht gestattet.
5. Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für Verluste und Beschädigungen von Hausinventar und sonstigen Gegenständen, die durch seine Mitarbeiter, von ihm beauftragte dritte Personen, von ihm selbst sowie von seinen Gästen verursacht werden.
6. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
7. Dem Veranstalter/Auftraggeber obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Veranstalter/Auftraggeber unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
8. Sämtliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter/Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Eingebrachte Gegenstände: Für Verlust oder Beschädigungen übernimmt das SeeHotel, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Sollten diese gegen Gefahr versichert werden, hat der Veranstalter/Auftraggebern die Versicherung zu besorgen.
10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist nicht gestattet. Ausnahmen sind in Absprache mit dem SeeHotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten und eines Korkgeldes möglich.
11. Das SeeHotel übernimmt keine Haftung für Speisen, die in das Haus hineingebracht werden, sowie verlassen und nach Unterbrechung der Kühlkette verzehrt werden.
12. Bei Veranstaltungen, die über 00:00 Uhr des Veranstaltungstages hinausgehen, berechnen wir ab 00:00 Uhr je Veranstaltungsraum und je angefangene Stunde € 195. Veranstaltungen sind bis maximal 2:30 Uhr gestattet. Die Lautstärke ist anzupassen, wenn es zu Ruhestörungen kommt.
Zustandekommen des Vertrags
13. Auftraggeber, die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften mit diesem als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen.
14. Angebote, Preise und Reservierungen von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Leistungen und Lieferungen, Vertragsinhalten, auch mündlichen Nebenabsprachen und Vertragsabschlüssen, werden erst durch eine dem Vertragspartner schriftlich erteilte Bestätigung verbindlich. Der Veranstalter/Auftraggeber ist so lange an sein Auftragsangebot gebunden. Die Überlassung von Räumen und Flächen begründet ein Mietverhältnis.
15. Zur verbindlichen Buchung Ihrer Veranstaltung gilt die rechtsverbindliche Unterschrift auf dem Bestätigungsschreiben, sowie die Überweisung der Bearbeitungsgebühr von € 400 auf unser Geschäftskonto innerhalb von acht Tagen. Nach Erstellung der Abschlussrechnung wird Ihnen die Bearbeitungsgebühr wieder gutgeschrieben. Im Falle einer Stornierung (außerhalb der Stornierungsfrist) verfällt die Bearbeitungsgebühr zugunsten des Hotels.
16. Dem Kunden steht das Recht zu, im Falle der Geltendmachung eines pauschalierten Schadensersatzes einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Verbindlichkeit des Vertrags
17. Bis acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnet das SeeHotel eine Vorauszahlung für den Speisenumsatz. Grundlage für die Rechnungsstellung ist die zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Personenanzahl und der vereinbarte Menüpreis.
18. Die Rechnungen des SeeHotel sind sofort nach Erhalt bar oder per Banküberweisung ohne Abzug zahlbar.
19. Bei verbindlicher Buchung wird dem Hotel die geplante Personenanzahl bekanntgegeben. Eine kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis maximal 10 % der ursprünglichen Anzahl bis acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Eine spätere Verringerung der Personenzahl wird nicht mehr berücksichtigt. Grundlage für die Rechnungsstellung ist in diesem Fall die ursprünglich gebuchte Personenzahl. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber/Veranstalter nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom SeeHotel auch dann geändert werden, wenn der Auftraggeber/Veranstalter nachträglich Änderungen der Anzahl der Gäste, der Leistung des Hotels oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und das SeeHotel dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann das SeeHotel für den nicht abgerufenen Teil eine angemessene Entschädigung verlangen.
Rücktritt des Veranstalters
20. Stornierungen sind bis zu acht Monaten vor der Veranstaltung, bis auf die Bearbeitungsgebühren, kostenfrei. Bei Stornierungen nach dieser Frist berechnet das SeeHotel Ausfallkosten wie folgt:
Acht bis sechs Monate vor Beginn der Veranstaltung 30 %,
sechs bis vier Monate vor Beginn der Veranstaltung 50 %,
vier bis zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung 60 %,
zwei Monate bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung 90 %,
Wird die Stornierung kurzfristiger als 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt, stellt das SeeHotel 95 % des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung. Falls der konkrete Speiseumsatz noch nicht festgelegt wurde, berechnet das SeeHotel einen Menüpreis von € 75 pro Person, Arrangementpreis € 150 pro Person.
Hotelzimmer
21. Bei einer verbindlichen Buchung ist eine Mindestabnahme von zehn Hotelzimmern in unserem Neubau erforderlich. Für diese gelten unsere Sonderpreise für Veranstaltungsgäste, ausgenommen Messe- und Renntermine.
Stornierungen der Hotelzimmer sind nur mit Stornierung der Veranstaltung möglich. Siehe Punkt 20 „Rücktritt des Veranstalters“.
Bei einer Reservierung von bis zu 4 Zimmern ist eine kostenfreie Stornierung bis um 18 Uhr am Vortag der Anreise möglich.
Bei einer Reservierung von 5 Zimmern und mehr …
bis zu 8 Wochen vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei,
bis zu 6 Wochen vor Anreise berechnen wir 30 % des vereinbarten Zimmerpreises,
bis zu 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 50 % des vereinbarten Zimmerpreises,
ab 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 80 % des vereinbarten Zimmerpreises,
… falls wir die Hotelzimmer nicht anderweitig vermieten können.
Wenn keine oder unvollständigen Angaben des Übernachtungsgastes vorliegen, so berechnet das SeeHotel anfallende Stornierungs- bzw. No-Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners.
Die Planung Ihrer Hochzeitsfeier ist mit sehr viel Arbeit und Kosten verbunden. Dennoch kann es einmal passieren, dass Ihr großes Fest aus z.B. krankheitsbedingten Gründen abgesagt werden muss. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer speziellen Event-Versicherung abzusichern. Mit dieser Versicherung können Sie Ihre Feier entspannt zu einem anderen Zeitpunkt nachholen.
Rücktritt des SeeHotel Ketsch
22. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom SeeHotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das SeeHotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
a) höhere Gewalt oder andere vom SeeHotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
c) das SeeHotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
d) ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
Das SeeHotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen das SeeHotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des SeeHotel.
Schlussbestimmungen
23. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser „Festen Regeln für Ihr Fest“ müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
24. Unsere Hochzeitslektüre beinhaltet Bruttopreise. Alle Informationen und Preise sind ohne Berücksichtigung der aktuellen CORONA-Pandemie Situation kalkuliert. Sollten sich hierzu Änderungen und/oder neue Bewertungen des Pandemiegeschehens ergeben, werden wir mit ihnen gemeinsam das Angebot neu besprechen.
25. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des SeeHotel.
26. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des SeeHotel. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des SeeHotel.
27. Es gilt deutsches Recht.
28. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Festen Regeln für Ihr Fest“ unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
29. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes entsprechend anzupassen. Die Preise sind weder provisions- noch kommissionsfähig, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
30. Zeitungsanzeigen und Mitteilungen, die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art in das SeeHotel beinhalten, bedürfen einer schriftlichen Zustimmung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Einverständnis des SeeHotel und werden dadurch seine Interessen beeinträchtigt, so behält es sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, entgangene Einnahmen und mögliche Schadenersatzansprüche hat der Veranstalter/Auftraggeber zu tragen.
31. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise unter https://www.seehotel.de/seehotel-datenschutz/
SeeHotel Ketsch, Stand 2024
Tischreservierungen (àlc)
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Tischreservierung verbindlich ist. Wir halten den Tisch in entsprechender Größe und Bestuhlung ausschließlich für Sie frei. Ohne rechtzeitige Rückmeldung im Falle einer Verspätung, erlauben wir uns, Ihren Tisch nach 30 Minuten freizugeben. Bei Nichterscheinen sowie im Falle einer Stornierung oder einer Reduzierung der Personenzahl, die uns weniger als 24 Stunden vor Reservierungsbeginn erreichen, können Gebühren anfallen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.