Ein Aufenthalt, ein besonderes Fest, eine Tagung, ein Business Event oder ein gemeinsamer Abend am See lebt von guter Planung. Diese Bedingungen halten fest, was für beide Seiten gilt, damit Veranstaltung, Übernachtung und Zusammenarbeit einfach funktionieren.
Stand: Juli 2026
Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Dienstleistungen des SeeHotel Ketsch im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Tagungen und Hotelzimmern. Dazu gehören insbesondere Hochzeiten, Familienfeiern, Firmenveranstaltungen, Tagungen, Bankette, Zimmerreservierungen, Zimmerkontingente und vergleichbare Leistungen. Sie gelten für Räume, Flächen, Außenbereiche, Hotelzimmer, Speisen, Getränke, Technik, Serviceleistungen, Dienstleistungen und alle weiteren vereinbarten Leistungen des SeeHotel Ketsch. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur mit unserer Zustimmung in Textform.
1.Hotelzimmer und Zimmerkontingente
Hotelzimmer und Zimmerkontingente werden individuell vereinbart und im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten. Preise, Abruffristen, Mindestabnahmen und besondere Vereinbarungen richten sich nach der jeweiligen Bestätigung.
Bei einer Reservierung von bis zu 4 Zimmern ist eine kostenfreie Stornierung bis 18:00 Uhr am Vortag der Anreise möglich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei einer Reservierung von 5 Zimmern und mehr gelten folgende Stornobedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist:
Zeitpunkt der Stornierung | Berechnung |
bis 8 Wochen vor Anreise | kostenfrei |
bis 6 Wochen vor Anreise | 30 Prozent des vereinbarten Zimmerpreises |
bis 4 Wochen vor Anreise | 50 Prozent des vereinbarten Zimmerpreises |
ab 4 Wochen vor Anreise | 80 Prozent des vereinbarten Zimmerpreises |
Stornokosten fallen nur an, sofern wir die Hotelzimmer nicht anderweitig verkaufen können. Bei nichtanreisenden Gästen ohne Benachrichtigung des Hotels berechnen wir 100 Prozent des vereinbarten Zimmerpreises.
Wenn uns keine oder unvollständige Angaben des Übernachtungsgastes vorliegen, berechnen wir anfallende Stornierungs- oder No Show Gebühren dem Vertragspartner.
2. Zimmerreservierungen zu Sonderterminen
Für ausgewählte Termine am Hockenheimring, Großkonzerte, Rennveranstaltungen und vergleichbare Sondertermine können besondere Stornobedingungen gelten. Terminverschiebungen der jeweiligen Veranstaltung führen nicht automatisch zu einer kostenfreien Umbuchung oder Stornierung der Zimmerreservierung.
Der Gast oder Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, uns bei Terminverschiebungen umgehend zu informieren, wenn eine Reservierung geändert werden soll. Wir prüfen die Änderung gerne, können freie Kapazitäten zum neuen Termin aber nicht garantieren.
Sofern für einen Sondertermin nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Stornobedingungen:
Zeitpunkt der Stornierung | Berechnung |
bis 45 Tage vor Anreise | kostenfrei |
bis 31 Tage vor Anreise | 50 Prozent des vereinbarten Zimmerpreises |
bis 21 Tage vor Anreise | 80 Prozent des vereinbarten Zimmerpreises |
weniger als 14 Tage vor Anreise | 100 Prozent des vereinbarten Zimmerpreises |
3. Vertragsschluss und Bearbeitungsgebühr
Eine Reservierung oder Buchung wird verbindlich, sobald der Vertragspartner unser Angebot, die Terminbestätigung oder das Reservierungsformular unterzeichnet oder in Textform bestätigt. Mit der Bestätigung erkennt der Vertragspartner diese Bedingungen an.
Bei Veranstaltungen werden mit der verbindlichen Terminreservierung eine Bearbeitungsgebühr von 400 Euro fällig. Sie deckt Terminbindung, erste Planung und administrative Bearbeitung ab. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Durchführung der Veranstaltung mit der Abschlussrechnung verrechnet. Bei Stornierung oder Nichtwahrnehmung des Termins wird sie nicht erstattet.
4. Vorauszahlung
Höhe und Fälligkeit einer Vorauszahlung ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Vorauszahlung von 50 Prozent des kalkulierten Speisenumsatzes oder des vereinbarten Arrangements fällig.
Grundlage sind die bis dahin bestätigte Personenanzahl und das vereinbarte Menü, Arrangement oder Speisenangebot. Bei Fremdleistungen, besonderem Aufbauaufwand oder exklusiver Nutzung können abweichende Vorauszahlungen vereinbart werden.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet, kann das SeeHotel Ketsch vom Vertrag zurücktreten.
5. Leistungen, Räume und Preise
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Terminbestätigung, Auftragsbestätigung oder Veranstaltungsvertrag. Räume, Flächen, Mobiliar und Technik werden nur für den vereinbarten Zweck, Zeitraum und Anlass überlassen.
Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des SeeHotel Ketsch in Textform nicht gestattet.
Raummieten, Set Up, Auf und Abbau, Außenbereiche, freie Trauungen, Technik, Fremdleistungen und weitere Zusatzleistungen richten sich nach Angebot oder aktueller Preisliste. Zusätzlicher Aufwand wird nach Aufwand berechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Personenanzahl
Die bei der Buchung angegebene Personenanzahl dient als erste Grundlage für die Planung. Spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung oder Tagung benötigen wir eine verbindliche Planungszahl.
Geringfügige Anpassungen sind bis sieben Tage vor der Veranstaltung oder Tagung möglich, sofern sie organisatorisch umsetzbar sind. Ab sieben Tage vorher gilt die zuletzt bestätigte Personenanzahl als verbindliche Mindestpersonenzahl und Grundlage für die Abrechnung.
Nehmen mehr Gäste teil, werden diese zusätzlich zum vereinbarten Preis berechnet.
7. Speisen, Getränke und mitgebrachte Waren
Speisen und Getränke werden grundsätzlich vom SeeHotel Ketsch bereitgestellt. Eigene Speisen oder Getränke sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Hierfür können Servicekosten, Korkgeld oder Tellergeld berechnet werden.
Für mitgebrachte Speisen und Getränke übernehmen wir keine Haftung, insbesondere nicht für Lagerung, Kühlung, Qualität, Kennzeichnung, Allergene und Verträglichkeit. Speisen, die das SeeHotel verlassen haben oder deren Kühlkette unterbrochen wurde, dürfen nicht erneut durch uns ausgegeben werden.
8. Dekoration, Musik, Technik und Außenbereich
Dekoration, Floristik, Technik, Musik, Künstler, Fotografen und externe Dienstleister sind vorab mit dem SeeHotel Ketsch abzustimmen.
Dekoration darf Räume, Wände, Böden, Mobiliar und Inventar nicht beschädigen. Nägel, Schrauben, stark klebende Materialien, Konfetti, Glitter und ähnlich schwer zu entfernende Materialien sind nicht gestattet.
Dekoration muss den Brandschutzvorgaben entsprechen. Offenes Feuer, Kerzen, Nebelmaschinen, Feuerwerk oder Pyrotechnik sind nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt.
Musik und Lautstärke sind so zu gestalten, dass andere Gäste, Anwohner und der Hotelbetrieb nicht gestört werden. Außenbereiche können nur nach Absprache und nach Verfügbarkeit, Wetter und örtlichen Vorgaben genutzt werden.
9. Veranstaltungszeiten
Die Veranstaltungszeiten ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder individueller Absprache.
Verlängert sich die Veranstaltung über 01:00 Uhr hinaus, berechnet das SeeHotel Ketsch ab 01:00 Uhr je Veranstaltungsraum und angefangene Stunde eine Verlängerungspauschale gemäß Angebot oder aktueller Preisliste.
10. Haftung und eingebrachte Gegenstände
Der Veranstalter haftet für Schäden und Verluste, die durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursacht werden.
Eingebrachte Gegenstände wie Dekoration, Technik, Geschenke oder persönliche Dinge befinden sich auf Verantwortung des Veranstalters im SeeHotel Ketsch. Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl übernehmen wir keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Anlieferung und Abholung mitgebrachter Gegenstände stimmen wir gemeinsam vor der Veranstaltung ab.
11. Genehmigungen, Abgaben und Dienstleister
Erforderliche Genehmigungen oder sonstige Abgaben an Dritte trägt der Veranstalter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Externe Dienstleister wie DJs, Musiker, Fotografen, Floristen, Künstler oder Technikfirmen sind vorab mit dem SeeHotel Ketsch abzustimmen.
12. Zahlung und Rechnung
Rechnungen des SeeHotel Ketsch sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Auftraggeber und Veranstalter haften gemeinsam für alle vereinbarten Leistungen und Kosten, sofern sie nicht dieselbe Person sind. Soll eine Rechnung ganz oder teilweise von Dritten übernommen werden, benötigen wir vor der Veranstaltung eine entsprechende Bestätigung
13. Stornierung der Veranstaltungen & Tagungen
Eine Stornierung ist in Textform möglich. Bis acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder Tagung ist sie kostenfrei. Die Bearbeitungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
Bei späterer Stornierung berechnet das SeeHotel Ketsch eine pauschalierte Entschädigung auf Grundlage des vereinbarten Speisenumsatzes, vereinbarter Pauschalen und, sofern vereinbart, der Raummiete.
Zeitpunkt der Stornierung | Berechnung |
bis 8 Wochen vorher | kostenfrei |
bis 6 Wochen vorher | 30 Prozent der Berechnungsgrundlage |
bis 4 Wochen vorher | 50 Prozent der Berechnungsgrundlage |
weniger als 4 Wochen vorher | 80 Prozent der Berechnungsgrundlage |
Berechnungsgrundlage sind die zuletzt bestätigte Personenanzahl, das zuletzt vereinbarte Menü, Arrangement oder Speisenangebot, vereinbarte Pauschalen sowie eine vereinbarte Raummiete. Ist noch nichts konkret vereinbart, gilt der im Angebot genannte Mindestumsatz oder Durchschnittswert.
Bereits entstandene Kosten für verbindlich beauftragte Fremdleistungen, Sonderleistungen oder besondere Aufwände können zusätzlich berechnet werden.
Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Vergabe werden angerechnet. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
14. Rücktritt durch das SeeHotel Ketsch
Das SeeHotel Ketsch kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere bei nicht geleisteten Zahlungen, falschen wesentlichen Angaben, höherer Gewalt oder wenn die Veranstaltung Hotelbetrieb, Sicherheit oder Ansehen des SeeHotel Ketsch beeinträchtigen kann.
Das SeeHotel Ketsch informiert den Veranstalter in diesem Fall unverzüglich.
15. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des SeeHotel Ketsch.
Sofern der Veranstalter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des SeeHotel Ketsch.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Tischreservierung verbindlich ist. Wir halten den Tisch in entsprechender Größe und Bestuhlung ausschließlich für Sie frei. Ohne rechtzeitige Rückmeldung im Falle einer Verspätung, erlauben wir uns, Ihren Tisch nach 30 Minuten freizugeben. Bei Nichterscheinen sowie im Falle einer Stornierung oder einer Reduzierung der Personenzahl, die uns weniger als 24 Stunden vor Reservierungsbeginn erreichen, können Gebühren anfallen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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