Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des SeeHotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des SeeHotels.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des SeeHotels an den Veranstalter zustande, diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Gast/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das SeeHotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das SeeHotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.
Datenspeicherung/Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle Personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das SeeHotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des SeeHotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen an Dritte. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u. ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
3. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste im Rahmen der Absprache.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes, entsprechend anzupassen. Die Preise sind weder provisions- noch kommissionsfähig, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart.
5. Rechnungen des SeeHotels sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt 30 Tage nach Fälligkeit eine Mahngebühr von € 5 sowie Zinsen in Höhe von 10 % vom erbrachten Umsatz zu erheben. Nach weiteren 30 Tagen erhöht sich die Umsatzsumme, inklusive der bereits erhöhten 10 %, um weitere 10 %.
6. Das SeeHotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Auf Auslagen wird ein Provisionsausgleich, auf Fremdleistungen die entsprechende Mehrwertsteuer erhoben. Bei Vereinbarung einer Rechnungslegung muss vorher eine garantierte Kostenübernahme für die aufgeführten Leistungen des Hotels vorliegen. Die Zahlungen sind stets sofort fällig.
8. Akzeptiert werden EC-Cash Karten, Barzahlung und Überweisung. In Ausnahme und nur mit vorheriger Zustimmung des SeeHotels Kreditkarten bis zur jeweiligen Deckungssumme. Bei Zahlung mit Kreditkarte werden 3 % Aufschlag berechnet. Das Hotel ist berechtigt, Devisen und andere Kredit- bzw. Geldkarten zurückzuweisen.
Berechnungsgrundlagen der Tagungsleistungen/Organisation
1. Berechnungsgrundlage für die gebuchte Verpflegung ist die Teilnehmerzahl, die uns 2 Wochen vor Veranstaltung bekannt ist. Bei Abweichungen der ursprünglich angefragten Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das SeeHotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
2. Bei nicht wahrgenommenen Tischreservierungen berechnen wir den vereinbarten Menüpreis entsprechend der vollen Teilnehmerzahl – bei einer a la carte Reservierung den zu erwartenden Mindestumsatz von € 50 pro Gast.
3. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des SeeHotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das SeeHotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigung an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom SeeHotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung nicht zu vertreten hat.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen des SeeHotels. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das SeeHotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das SeeHotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an den Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteil-nehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das SeeHotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Sonstiges
1. Das Seehotel kann nicht garantieren, dass keine weiteren Veranstaltungen von branchengleichen Firmen im Haus sind
2. Lautstarke teambuildende Maßnahmen sind in den Tagungsräumen nur nach Vereinbarung möglich. Aus Rücksichtnahme gegenüber den anwesenden Hotelgästen ist die Lautstärke ab 23 Uhr deutlich zu reduzieren, sowie Türen und Fenster der Veranstaltungsräume geschlossen zu halten.
3. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Tagungsabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Rücktritt des SeeHotel Ketsch
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom SeeHotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das SeeHotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
a) höhere Gewalt oder andere vom SeeHotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b) Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
c) das SeeHotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisations-Bereich des Hotels zuzurechnen ist.
d) ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
3. Zeitungsanzeigen sowie sonstige Maßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen Veranstaltungen und Verkaufsveranstaltungen, die einen Bezug zum SeeHotel aufweisen, bedürfen der grundsätzlichen vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
4. Das SeeHotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des SeeHotels.
Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung): Eine Stornierung oder Reduzierung muss immer schriftlich erfolgen.
Sollte der Veranstalter gezwungen sein, die Veranstaltung abzusagen, so ist dies
a.) Bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei möglich
b.) Bei bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungstermin berechnen wir den Minimalverlust der Brutto-Raummiete und 30 % der gebuchten Tagungspauschalen und der zusätzlich vereinbarten F&B Leistungen
c.) Bei bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungstermin berechnen wir den Minimalverlust der Brutto-Raummiete und 50 % der gebuchten Tagungspauschalen und der zusätzlich vereinbarten F&B Leistungen
d.) Bei bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungstermin berechnen wir den Minimalverlust der Brutto-Raummiete und 80 % der gebuchten Tagungspauschalen und der zusätzlich vereinbarten F&B Leistungen
e.) Bei 7 Tagen und weniger Tagen vor Veranstaltungstermin berechnen wir den Minimalverlust der Brutto-Raummiete und 95 % der gebuchten Tagungspauschalen und der zusätzlich vereinbarten F&B Leistungen
Hotelzimmer Gruppenreservierung/Veranstaltungen
a.) Bis zu 8 Wochen vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei
b.) Bis zu 6 Wochen vor Anreise berechnen wir 30 % des reinen Logispreises
c.) Bis zu 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 50 % des reinen Logispreises
d.) Ab 4 Wochen vor Anreise berechnen wir 80 % des reinen Logispreises
…falls wir das Hotelzimmer nicht anderweitig vermieten können.
Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis
Wenn uns keine oder unvollständigen Angaben des Übernachtungsgastes vorliegen, so berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No-Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners.
Versäumt es ein Seminarteilnehmer gebührenpflichtige Leistungen, wie z.B. Minibar, Telefon usw. zu begleichen, werdend diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderung oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des SeeHotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des SeeHotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des SeeHotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 2024
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Das Hotel öffnet am Dienstag, den 2. Januar, wieder seine Türen, unsere ersten Restaurantgäste empfangen wir genau eine Woche später, am Dienstag, den 9.1. Für Reservierungen und weitere Anliegen sind wir auch zwischen den Jahren im Haus, Sie erreichen uns täglich zwischen 9 und 12 Uhr – persönlich, telefonisch und per Mail.
Wir wünschen Ihnen frohe und entspannte Festtage!